April 2024
Dienstag, 23. April
- 13:00 – 16:00
-
Beratungsmobil der Polizei
Einwohner von Heusenstamm und Rembrücken aufgepasst! Das Beratungsmobil des Polizeipräsidiums Südosthessen ist am 23. April auf dem Parkplatz Alte Schule – Heusenstamm/Rembrücken
(jm) Das Beratungsmobil des Polizeipräsidiums Südosthessen ist am Dienstag (23. April 2024) zu Gast auf dem Parkplatz Alte Schule in der Hauptstraße im Ortsteil Rembrücken. In der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr informieren die Fachberater der sicherungstechnischen und verhaltensorientierten Prävention alle interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Thema Einbruchschutz und geben wertvolle Tipps wie man die eigenen vier Wände vor ungebeten Gästen besser schützen kann. Auch Broschüren und Flyer über das Thema Einbruchschutz hinaus, haben die Präventionsexperten mit an Bord. Unterstützung bekommen die Berater von einer Beamtin der Polizeistation Heusenstamm. Die Polizei freut sich auf zahlreiche Besucher. Kommen Sie vorbei. Wir sind für Sie da!
Mai 2024
Donnerstag, 9. Mai
- Ganztägig
- Vatertagsfest (TV Rembrücken)
Donnerstag, 30. Mai
- Ganztägig
- Pfarrfest (Kath. Kirche Mariä Opferung)
Nov 8 2023
Wasseruhren selbst ablesen und online melden bis 23. November
Im Auftrag der Stadt Heusenstamm verschickt die Firma ekom21 ab Mittwoch, 15. November, eine E-Mail zum Selbstablesen der Wasseruhr. Die Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen und Hausverwaltungen werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und den Zählerstand im Internetportal der Stadt Heusenstamm auf heusenstamm.de („Bürger & Stadt > Wasser & Abwasser“) über den hier eingerichteten Link im entsprechenden Online-Formular bis Mittwoch, 22. November, an den städtischen Fachdienst Steuern zu übermitteln (das Online-Formular wird ab 15. November freigeschaltet).
An die Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen und Hausverwaltungen, die keine Möglichkeit haben, den Zählerstand online zu übermitteln, werden ab Donnerstag, 23. November, die Ableseformulare per Post versendet.
Bei den Rückmeldungen ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch auf den 31. Dezember hochgerechnet wird. Eine telefonische Übermittlung von Zählerständen kann grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.
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