Kommunalwahlen am 14. März: Wahlbenachrichtigungen kommen – Briefwahl ausdrücklich empfohlen
Am Sonntag, 14. März, sind rund 14.700 wahlberechtigte Heusenstammer*innen zu den Kommunalwahlen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Ausländerbeirat) aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zur Wahl sind ausschließlich die Bürger*innen berechtigt, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis für diese Kommunalwahlen wurde mit Stand 31. Januar 2021 erstellt.
Das neuartige Coronavirus, das dynamische Infektionsgeschehen und die pandemiebedingten Einschränkungen haben nachvollziehbar Einfluss auf die diesjährigen Kommunalwahlen. Trotz der besonderen Herausforderungen werden schon jetzt alle Vorkehrungen getroffen, um ein umfassendes Hygienekonzept für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen zu gewährleisten. „Auch wenn wir uns bemühen, alles Notwendige zu veranlassen und zu organisieren, damit diese Wahl mit dem größtmöglichen Schutz aller Beteiligten durchgeführt werden kann, möchte ich auch im Namen des Magistrats die Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich ersuchen, die Möglichkeit der Briefwahl wahrzunehmen“, betont Wahlleiter Uwe Michael Hajdu. „Bedenken Sie bitte auch, dass die Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung (37 Stimmen) und den Kreistag (87 Stimmen) sehr umfangreich sind und beim Ausfüllen in den Wahllokalen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Auch das ist ein weiterer guter Grund für das Abstimmen in den eigenen vier Wänden.“
Pandemiebedingt mussten die bekannten Wahllokale verlegt werden. Diese sind nun in den Schulsporthallen untergebracht (in der Adalbert-Stifter-Schule in der Pausenhalle und Mensa). Daneben gibt es ein weiteres Wahllokal im Kinderhaus Wiesenborn. Näheres ist den Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen. Informationen zum Wählen in den Wahllokalen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Wahlbenachrichtigungen kommen
Die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten werden in der sechsten und siebten Kalenderwoche per Post zugestellt. Der Benachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlbezirk und Wahllokal der einzelne Wahlberechtigte eingetragen ist und wählen darf. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 21 Tage vor der Wahl – in diesem Fall bis 21. Februar – im Briefkasten der wahlberechtigten Personen liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm unter der Telefonnummer 06104 607-0 oder per E-Mail über wahlen@heusenstamm.de in Verbindung setzen. Damit die Wahlbenachrichtigung(en) zugestellt werden können, ist es wichtig, dass der heimische Briefkasten mit dem Namen der Person beziehungsweise aller Personen, die in einem Haushalt gemeldet und wahlberechtigt sind, versehen ist. Ein Firmenschild oder der Verweis auf ein Postfach ist dabei kein Ersatz für den/die Personennamen.
Briefwahl beantragen (Wahlschein)
Wer das Infektionsrisiko ausschließen möchte oder am Wahltag nicht wählen gehen kann, sollte die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab sofort über das städtische Internetportal auf heusenstamm.de (Bürger & Stadt > Verwaltung & Politik > Wahlen) beantragt werden kann. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus, Im Herrngarten 1, vorgenommen werden. Bei allen genannten Varianten wird zur Beantragung der Briefwahl die Wahlbezirksnummer und Wählernummer des/der jeweiligen Wahlberechtigten benötigt; diese Daten sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Anträge per Telefon sowie Dokumente ohne gültige Unterschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Antrag über die Online-Funktion über heusenstamm.de oder über den direkten Link https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6438005.
Anschließend wird der Wahlschein mit je einem Stimmzettel für die Wahlen, für die der/die Bürger*in berechtigt ist, je einem amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe der/des Stimmzettel/s, einem Wahlbriefumschlag (freigemacht durch die Stadtverwaltung zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen) und einem Merkblatt zur Briefwahl (Erläuterungen in Wort und Bild, wie die Stimmen per Briefwahl abgegeben werden) nach Hause geschickt.
Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) auch wieder rechtzeitig im Rathaus eingehen; hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen. Letzter Termin zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus (nicht in den Wahllokalen!) ist der Wahlsonntag, 14. März, 18 Uhr. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.
Feb 2 2021
Wahlbenachrichtigungen kommen …
Kommunalwahlen am 14. März: Wahlbenachrichtigungen kommen – Briefwahl ausdrücklich empfohlen
Am Sonntag, 14. März, sind rund 14.700 wahlberechtigte Heusenstammer*innen zu den Kommunalwahlen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Ausländerbeirat) aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zur Wahl sind ausschließlich die Bürger*innen berechtigt, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis für diese Kommunalwahlen wurde mit Stand 31. Januar 2021 erstellt.
Das neuartige Coronavirus, das dynamische Infektionsgeschehen und die pandemiebedingten Einschränkungen haben nachvollziehbar Einfluss auf die diesjährigen Kommunalwahlen. Trotz der besonderen Herausforderungen werden schon jetzt alle Vorkehrungen getroffen, um ein umfassendes Hygienekonzept für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen zu gewährleisten. „Auch wenn wir uns bemühen, alles Notwendige zu veranlassen und zu organisieren, damit diese Wahl mit dem größtmöglichen Schutz aller Beteiligten durchgeführt werden kann, möchte ich auch im Namen des Magistrats die Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich ersuchen, die Möglichkeit der Briefwahl wahrzunehmen“, betont Wahlleiter Uwe Michael Hajdu. „Bedenken Sie bitte auch, dass die Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung (37 Stimmen) und den Kreistag (87 Stimmen) sehr umfangreich sind und beim Ausfüllen in den Wahllokalen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Auch das ist ein weiterer guter Grund für das Abstimmen in den eigenen vier Wänden.“
Pandemiebedingt mussten die bekannten Wahllokale verlegt werden. Diese sind nun in den Schulsporthallen untergebracht (in der Adalbert-Stifter-Schule in der Pausenhalle und Mensa). Daneben gibt es ein weiteres Wahllokal im Kinderhaus Wiesenborn. Näheres ist den Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen. Informationen zum Wählen in den Wahllokalen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Wahlbenachrichtigungen kommen
Die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten werden in der sechsten und siebten Kalenderwoche per Post zugestellt. Der Benachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlbezirk und Wahllokal der einzelne Wahlberechtigte eingetragen ist und wählen darf. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 21 Tage vor der Wahl – in diesem Fall bis 21. Februar – im Briefkasten der wahlberechtigten Personen liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm unter der Telefonnummer 06104 607-0 oder per E-Mail über wahlen@heusenstamm.de in Verbindung setzen. Damit die Wahlbenachrichtigung(en) zugestellt werden können, ist es wichtig, dass der heimische Briefkasten mit dem Namen der Person beziehungsweise aller Personen, die in einem Haushalt gemeldet und wahlberechtigt sind, versehen ist. Ein Firmenschild oder der Verweis auf ein Postfach ist dabei kein Ersatz für den/die Personennamen.
Briefwahl beantragen (Wahlschein)
Wer das Infektionsrisiko ausschließen möchte oder am Wahltag nicht wählen gehen kann, sollte die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab sofort über das städtische Internetportal auf heusenstamm.de (Bürger & Stadt > Verwaltung & Politik > Wahlen) beantragt werden kann. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus, Im Herrngarten 1, vorgenommen werden. Bei allen genannten Varianten wird zur Beantragung der Briefwahl die Wahlbezirksnummer und Wählernummer des/der jeweiligen Wahlberechtigten benötigt; diese Daten sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Anträge per Telefon sowie Dokumente ohne gültige Unterschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Antrag über die Online-Funktion über heusenstamm.de oder über den direkten Link https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6438005.
Anschließend wird der Wahlschein mit je einem Stimmzettel für die Wahlen, für die der/die Bürger*in berechtigt ist, je einem amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe der/des Stimmzettel/s, einem Wahlbriefumschlag (freigemacht durch die Stadtverwaltung zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen) und einem Merkblatt zur Briefwahl (Erläuterungen in Wort und Bild, wie die Stimmen per Briefwahl abgegeben werden) nach Hause geschickt.
Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) auch wieder rechtzeitig im Rathaus eingehen; hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen. Letzter Termin zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus (nicht in den Wahllokalen!) ist der Wahlsonntag, 14. März, 18 Uhr. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.
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