Das Selbstablesen der Wasseruhren für das Jahr 2024 steht an. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen in Heusenstamm und Rembrücken werden im Auftrag der Stadt Heusenstamm über den kommunalen Dienstleister ekom21 per E-Mail oder postalisch kontaktiert.
Um eine effektive Bearbeitung der eingehenden Daten im Fachdienst Steuern sicherzustellen, gibt es zwei verschiedene Rückmelde-Fristen.
E-Mail-Benachrichtigungen – Online-Rückmeldungen bis 23. November
Alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, die eine E-Mail-Adresse bei der Stadt angegeben haben, werden ab sofort eine E-Mail der ekom21 zum Selbstablesen ihrer Wasseruhren erhalten.
Bis Samstag, 23. November, können die jeweiligen Zählerstände folgendermaßen übermittelt werden:
· über den per E-Mail zugesandten individuellen Link oder
· über das Online-Formular im städtischen Internetportal heusenstamm.de in der Kategorie „Bürger & Stadt > Wasser & Abwasser“
Postalische Benachrichtigungen – Rückmeldungen bis 13. Dezember
Ab Donnerstag, 28. November, werden die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende und Hausverwaltungen, die keine E-Mail-Adresse angegeben haben, die Ableseformulare von der ekom21 per Post erhalten. Mit Erhalt der Ablesekarte können die Zählerstände dann
· online wie oben beschrieben,
· online über den Barcode auf der Ablesekarte oder
· per Post mittels des auf der Ablesekarte übersandten Rücklaufabschnitts (bitte Postlaufzeit beachten)
bis Freitag, 13. Dezember, gemeldet werden.
Bei allen Rückmeldungen ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch auf den 31. Dezember hochgerechnet wird. Eine telefonische Übermittlung von Zählerständen kann grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.
Nov 11 2024
Wasseruhren selbst ablesen: Rückmeldungen bis 23. November beziehungsweise 13. Dezember [Pressemeldung Stadt Heusenstamm]
Das Selbstablesen der Wasseruhren für das Jahr 2024 steht an. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen in Heusenstamm und Rembrücken werden im Auftrag der Stadt Heusenstamm über den kommunalen Dienstleister ekom21 per E-Mail oder postalisch kontaktiert.
Um eine effektive Bearbeitung der eingehenden Daten im Fachdienst Steuern sicherzustellen, gibt es zwei verschiedene Rückmelde-Fristen.
E-Mail-Benachrichtigungen – Online-Rückmeldungen bis 23. November
Alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, die eine E-Mail-Adresse bei der Stadt angegeben haben, werden ab sofort eine E-Mail der ekom21 zum Selbstablesen ihrer Wasseruhren erhalten.
Bis Samstag, 23. November, können die jeweiligen Zählerstände folgendermaßen übermittelt werden:
· über den per E-Mail zugesandten individuellen Link oder
· über das Online-Formular im städtischen Internetportal heusenstamm.de in der Kategorie „Bürger & Stadt > Wasser & Abwasser“
Postalische Benachrichtigungen – Rückmeldungen bis 13. Dezember
Ab Donnerstag, 28. November, werden die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende und Hausverwaltungen, die keine E-Mail-Adresse angegeben haben, die Ableseformulare von der ekom21 per Post erhalten. Mit Erhalt der Ablesekarte können die Zählerstände dann
· online wie oben beschrieben,
· online über den Barcode auf der Ablesekarte oder
· per Post mittels des auf der Ablesekarte übersandten Rücklaufabschnitts (bitte Postlaufzeit beachten)
bis Freitag, 13. Dezember, gemeldet werden.
Bei allen Rückmeldungen ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch auf den 31. Dezember hochgerechnet wird. Eine telefonische Übermittlung von Zählerständen kann grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.
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