Hundekot im öffentlichen Raum: Stadt stellt Hinweisschilder auf

Hinweisschild "Hundekot"Die Stadt Heusenstamm reagiert auf vermehrte Hinweise aus der Bürgerschaft: In diesen Tagen hat das Team des städtischen Bauhofs im Auftrag des Fachdienstes Sicherheit & Ordnung Hinweisschilder „Bitte Hundekot entfernen“ in öffentlichen Grünanlagen aufgestellt. Zunächst wurden die Schilder im Stadtquartier Waldesruhe platziert. Von dort waren in den vergangenen Wochen mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadtverwaltung eingegangen, die auf die zunehmenden Verunreinigungen durch Hundekot aufmerksam gemacht hatten.

Die neuen Schilder sollen vor allem sensibilisieren und auf die Verantwortung von Hundehalterinnen und Hundehaltern hinweisen. „Die Schilder sind als freundliche, aber deutliche Erinnerung gedacht“, erklärt der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Paul Sassen. „Wer einen Hund hält, hat nicht nur Freude daran, sondern auch klare Pflichten. Dazu gehört selbstverständlich, die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes zu entfernen. Mit den Hinweisschildern möchten wir daran erinnern und für mehr Rücksicht im öffentlichen Raum werben.“ Die Stadt plant, die Schilder sukzessive in weiteren Bereichen des Stadtgebiets aufzustellen – sie werden sozusagen durch den Ort „wandern“.

Hintergrund der Aktion ist ein Problem, das derzeit wieder deutlich zunimmt: Hundekot an vielen öffentlichen Stellen im Stadtgebiet. Besonders betroffen sind Wege, Grünflächen und Bürgersteige. Neben der Belästigung für Anwohnerinnen und Anwohner stellt Hundekot auch für die örtliche Landwirtschaft ein ernstes Problem dar. Wenn Hunde ihre Hinterlassenschaften auf Feldern oder landwirtschaftlich genutzten Flächen hinterlassen, kann dies zur Verunreinigung von Futtermitteln und damit zu gesundheitlichen Risiken für Nutztiere führen. Zudem können Feldfrüchte geschädigte werden.

Die Stadtverwaltung erinnert daher erneut an die geltenden Regelungen der städtischen Gefahrenabwehrverordnung. Demnach sind Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie Grün- und Verkehrsgrünanlagen fernzuhalten. Besonders sensibel sind Kinderspiel- und Bolzplätze sowie landwirtschaftlich genutzte und geschützte Flächen – dort sind Hunde grundsätzlich tabu. Daneben gilt noch bis 15. Juni die besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf allen Grünflächen in Heusenstamm sowie im Wald (Brut- und Setzzeit).

Unabhängig davon gilt: Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, den Kot ihres Hundes im öffentlichen Raum aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierbei handelt es sich nicht um eine freiwillige Aufgabe. Auch die bereits entrichtete Hundesteuer entbindet nicht von dieser Pflicht. Beim Gassigehen müssen daher stets geeignete Hilfsmittel – etwa Papier- oder Plastiktüten – mitgeführt werden. Bereits das Nichtmitführen geeigneter Beutel kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden; Verstöße gegen die Vorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden.

In Heusenstamm und Rembrücken stehen dafür über 50 Hundestationen mit Kotbeuteln sowie knapp 300 öffentliche Abfallbehälter kostenfrei zur Verfügung. Sollte eine Hundestation einmal voll sein, wird gebeten, die Beutel nicht daneben abzulegen, sondern auf andere Abfallbehälter oder die heimische Restmülltonne auszuweichen.

Die Stadtverwaltung setzt jedoch vor allem auf Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, gemeinsam für ein sauberes und angenehmes Stadtbild zu sorgen – für Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Kinder, Landwirte und alle Menschen, die sich täglich im öffentlichen Raum bewegen.