Ortsgericht

Hessisches LandeswappenAlle Städte und Gemeinden in Hessen haben ein Ortsgericht, bestehend aus einem Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Diese sind ehrenamtlich tätig, werden nach Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und vom Amtsgerichtspräsidenten ernannt. Ernannt werden kann nur, wer „in dem Bezirk des Ortsgerichts wohnt, allgemeines Vertrauen genießt sowie lebenserfahren und unbescholten“ ist.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Ausführliche Informationen zum Ortsgericht sind der Broschüre „Das Ortsgericht“ zu entnehmen, die auf der Homepage des Landes Hessen zum Download eingestellt ist.

Das Ortsgericht II (Rembrücken) setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • Rainer Reucker, Ortsgerichtsvorsteher
  • Alois Appelmann, Ortsgerichtsschöffe
  • Dr. Monika Fischer, Ortsgerichtsschöffin
  • Arno Petz, Ortsgerichtsschöffe
  • Dieter Wolf, Ortsgerichtsschöffe

Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch bei Herrn Rainer Reucker, Telefon: 06106 – 648454.

Ergänzend hierzu wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass für Angelegenheiten Rembrücker Bürger ausschließlich das Ortsgericht II (Rembrücken) tätig werden darf; das Ortsgericht I (Heusenstamm) darf in diesen Angelegenheiten nicht tätig werden!