Busfahrplan und „Hopper“
In Rembrücken gibt es vier Bushaltestellen; hier verkehrt die Linie OF-97 des Rhein-Main-Verkehrsverbundes zwischen Hainhausen und Offenbach. Alternativ bzw. ergänzend dazu ist auch der „Hopper“ der Kreisverkehrsgesellschaft unterwegs, das in früheren Jahren eingesetzte Anruf-Sammel-Taxi (AST) verkehrt nicht mehr.
Für die vier Haltestellen stehen die Haltestellenfahrpläne zum Download bereit:
Alternativ kann man mögliche Verbindungen auch über folgendes Tool des RMV direkt suchen:
Wie funktioniert der Hopper-Service?
Man registriert sich mit seinen persönlichen Daten über die kvgOF Hopper App. Zunächst wählt man für Heusenstamm die Region Mitte aus. Nach Eingabe der gewünschten Abhol- und Zieladresse wird per App der nächstgelegene Haltepunkt zugeteilt und der Kundin und dem Kunden angezeigt. Ein hinterlegtes Ridepooling-System ermittelt automatisch die optimale Route und verknüpft die einzelnen Fahrtwünsche verschiedener Fahrgäste auf dieser Route miteinander. In der App kann man bequem die gewünschte Abholzeit auswählen. Eine Vorausbuchung ist bis 24 Stunden im Voraus möglich.
Startpunkt und Ziel bestimmen die Fahrgäste. Die Starthaltestelle kann eine reguläre Bushaltestelle, ein eigens gekennzeichneter Haltepunkt an einer wichtigen Einrichtung oder ein Haltpunkt ohne besondere Markierung sein.
Ruf per Telefon
Auch eine Buchung per Telefon ist möglich. Dafür müssen sich die Kundinnen und Kunden zunächst einmalig im Gewerbeamt im Rathaus, Im Herrngarten 1, registrieren lassen und danach kann der Hopper bequem über einen Anruf bei der Leitzentrale über die Rufnummer 06074/69669066 bestellt werden.
Servicezeiten und Tarif
Der Hopper ist täglich von Montag bis Donnerstag von 5 bis 2 Uhr buchbar. Am Wochenende fährt der Hopper dann in Anlehnung an die S-Bahn im 24-Stunden-Betrieb. Der Hopper-Tarif ist in die Kategorien Basis und Komfort unterteilt. Der Komforttarif findet dann Anwendung, wenn alternative und vergleichbar gute Fahrtangebote mit Bus und Bahn gegeben sind, ansonsten fährt man im günstigeren Basistarif.
Die Preise für die beiden Tarife setzen sich aus einem Grundpreis ab 2,00 Euro, einem Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung von 1,00 beziehungsweise 1,50 Euro und einer Entfernungspauschale zusammen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines RMV-Tickets entfällt der Grundpreis und man zahlt bei Fahrten unter drei Kilometern nur den Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung.
Alle Infos zum Tarifmodell und grundsätzliche Informationen um Hopper gibt es im Internetportal der kvgOF unter kvgof-hopper.de.