Stadt verzichtet auf Klage

Aus dem Heimatboten vom 24. Juli 2008:

Stadt verzichtet auf Klage

Obertshausen (hnj) Die Stadt Obertshausen wird keine rechtlichten Schritte einleiten, um die Anbindung der Rodgau-Ringstraße an die Ortsumgehung Obertshausen zu verhindern. Dies gab jüngst Erster Stadtrat Hubert Gerhards bekannt.

Zur Vorgeschichte: Der Magistrat hatte am 28. April 2008 beschlossen, gegen den Bebauungsplan R6 Rodgau-Ringstraße zwischen L3405 und verlängerter Udenhoutstraße ein Normenkontrollverfahren beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen.

Grund für die Klage war die nach Ansicht des Magistrats für Obertshausen nachteilige Anbindung der Rodgau-Ringstraße an die L3117. Die Verwaltung hatte wegen dieser Entscheidung einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt Obertshausen beauftragt. Nach einer eingehenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage riet der Anwalt dem Magistrat, keine Rechtsmittel gegen den geplanten Bau der Rodgauringstraße und ihrer Anbindung einzulegen. Der Rechtsanwalt war zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass keine Verletzung des Interkommunalen Abstimmungsgebotes nach §2 Abs. 2 BauGB angenommen werden kann. Die Erfolgsaussichten für ein Normenkontrollverfahren wurden deshalb als gering eingeschätzt.

Wegen dieser rechtlichen Beurteilung sieht nun der Magistrat von einer Weiterverfolgung der Normenkontrollklage ab.