Planer machen ihre Hausaufgaben

Aus der Offenbach-Post vom 12. August 2009:

Planer machen ihre Hausaufgaben
Magistrat will die groben Schnitzer im Bebauungsplan Rodgau-Ringstraße ausbügeln

Rodgau (eh) Nach dem Gerichtsurteil zur Verlängerung der Rodgau-Ringstraße hat die Stadtverwaltung ihre Hausaufgaben gemacht. Der Magistrat will ein Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan R6 einleiten, wie Bürgermeister Alois Schwab gestern vor der Presse berichtete.

Die Kernpunkte:

  • Für die beschlossene Straßenführung wird eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt.
  • Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft wird langfristig abgesichert, entweder über Eintragungen ins Grundbuch oder über Erbpachtverträge.
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die Ausgleichsflächen erweitert.

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 21. September, ob sie diesem Drei-Punkte-Konzept folgt. Die Umweltverträglichkeitsstudie erwartet der Bürgermeister bis zum Jahresende. Danach ist bei einer erneuten Offenlegung des Bebauungsplans die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Im Frühjahr 2010 könne das Parlament den ergänzten Plan als Satzung beschließen, so Schwab, “wenn alles normal läuft”.

Bei der Abwägung der unterschiedlichen Interessen sollen sich die Stadtverordneten auch mit der Straßenquerung westlich des Aigeshofs befassen. Diese Querung wird notwendig, weil die geplante Rodgau-Ringstraße den Reiterhof von seinen Weideflächen abschneidet. Vor Jahren hatte das Stadtparlament auf Anraten des Magistrats eine Ampel beschlossen, weil eine Unterführung “viel zu teuer” sei. Der betroffene Landwirt sah darin einen Verfahrensfehler: Das Stadtparlament brauche Angaben zu den Kosten, um eine korrekte Entscheidung treffen zu können. Einen Kostenvergleich zwischen Ampel, Brücke und Unterführung legte die Stadt erstmals dem Gericht vor.

Auf die Belange des Landwirts ging der Verwaltungsgerichtshof Kassel jedoch in seinem Urteil nicht ein. Die fünf Berufsrichter fanden gröbere Schnitzer. Sie erklärten den Bebauungsplan für “unwirksam”, weil der Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. So seien zwar drei Straßenführungen (Trassen) untersucht worden, aber nicht die schließlich beschlossene Trasse: “Da wurde einfach mit einem Filzstift mitten durch die Karte gezeichnet”, zitiert Klägeranwalt Harald-Richard Pons aus der Gerichtsverhandlung.

Zudem rügten die Richter, dass die Stadt ihr Artenschutzkonzept auf eine befristete Ausnahmegenehmigung und auf Pachtverträge von nur zehn Jahren Laufzeit stützte. Auch diesen Fehler will die Stadt nun korrigieren. Bürgermeister Schwab kündigt “eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde” an. Einer möglichen erneuten Klage sieht er gelassen entgegen: “Wir glauben, dass wir gute Karten haben.”