Der städtische Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft bittet Grundstückseigentümer und Mieter in Heusenstamm, die den Zählerstand ihrer Wasseruhr bis jetzt noch nicht mitgeteilt haben, dies umgehend zu tun.
Der Zählerstand der Wasseruhr wie auch der Zählerstand eventuell vorhandener Sonderwasserzähler sollte mittels der übersandten Rücklaufkarte oder über das dafür vorgesehene Formular im Internetangebot der Stadt Heusenstamm mitgeteilt werden. Die Fachdienstmitarbeiter bitten darum, entweder die Rücklaufkarte oder das Online-Formular zu nutzen und den Zählerstand nicht doppelt mitzuteilen. Der letzte Termin für die Mitteilung an die Stadt ist Freitag, 30. November.
Alle nach dem 30. November eingehenden Zählerstände können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtig werden. Der Zählerstand der Wasseruhr und somit der Wasserverbrauch für 2012 muss dann geschätzt werden.
Nov 15 2012
Erinnerung: Wasseruhren bis 30.11. selbst ablesen
Der städtische Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft bittet Grundstückseigentümer und Mieter in Heusenstamm, die den Zählerstand ihrer Wasseruhr bis jetzt noch nicht mitgeteilt haben, dies umgehend zu tun.
Der Zählerstand der Wasseruhr wie auch der Zählerstand eventuell vorhandener Sonderwasserzähler sollte mittels der übersandten Rücklaufkarte oder über das dafür vorgesehene Formular im Internetangebot der Stadt Heusenstamm mitgeteilt werden. Die Fachdienstmitarbeiter bitten darum, entweder die Rücklaufkarte oder das Online-Formular zu nutzen und den Zählerstand nicht doppelt mitzuteilen. Der letzte Termin für die Mitteilung an die Stadt ist Freitag, 30. November.
Alle nach dem 30. November eingehenden Zählerstände können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtig werden. Der Zählerstand der Wasseruhr und somit der Wasserverbrauch für 2012 muss dann geschätzt werden.
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