Bundes- und Landtagswahl am 22. September

Wie der Gemeindewahlleiter mitteilt, werden allen Wahlberechtigten in Heusenstamm seit 20. August die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestags- und Landtagswahl am 22. September per Post zugestellt; diese müssen bis zum Freitag, 30. August, im Briefkasten der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellmöglichst mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Telefon 06104 607-1501 bis Durchwahl 607-1505, in Verbindung setzen.

Das Wahlamt der Stadt gibt dazu folgende wichtige Hinweise:

  • Wer nicht im Besitz einer Wahlbenachrichtigung ist, kann dennoch wählen gehen, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Eine diesbezügliche Überprüfung sollte daher unbedingt vorgenommen werden.
  • Die Wahlkarten sind per EDV gedruckt und können leicht mit Reklamesendungen verwechselt werden. Bitte den Briefkasteninhalt genau kontrollieren!
  • In welchem Wahlbezirk und –lokal der einzelne Wahlberechtigte eingetragen ist und wählen darf, ist ebenfalls der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
  • Die Wahlbenachrichtigung bitte gut aufheben und zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitbringen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) ist, dass einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, hält sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks auf.
  • Der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, verlegt seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk und ist nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden.
  • Dem Wahlberechtigten, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist es aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich den Wahlraum aufzusuchen.

Anträge auf Briefwahl können mittels schriftlicher oder elektronischer Form (Telegramm, Telefax oder E-Mail) und über die Internetseite der Stadt Heusenstamm unter www.heusenstamm.de (im Bereich Politik & Gremien > Wahlen > Bundes- und Landtagswahl 2013) beantragt werden. Anträge per Telefon sind grundsätzlich ausgeschlossen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen befindet sich auch ein Antragsformular für die Beantragung eines Wahlscheins/der Briefwahlunterlagen. Anträge ohne gültige Unterschrift können nicht bearbeitet werden (Ausnahme: per E-Mail).

Wer erkrankt oder sonst selbst nicht dazu in der Lage ist, kann dazu eine Person seines Vertrauens mit der Abholung beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Gemeinde schriftlich erklären, dass er für höchstens vier Personen tätig wird. Damit soll der Missbrauch solcher Abhol-Vollmachten verhindert werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss sich sowohl die Unterschrift des Antragstellers als auch die Unterschrift des Bevollmächtigten befinden, der damit die Bevollmächtigung von maximal vier Personen eidesstattlich versichert.

Um allen Wahlberechtigten, insbesondere Personen mit Mobilitätseinschränkung, die Wahlteilnahme möglichst zu erleichtern, weist das Wahlamt darauf hin, dass die Wahllokale grundsätzlich barrierefrei sind. Personen mit starker körperlicher Beeinträchtigung, in deren Wahllokal der Zugang zum Wahlraum durch Treppen, Absätze oder ähnliches erschwert ist, wird empfohlen, bis spätestens Freitag, 20. September, 12 Uhr, im Bürgerbüro des Rathauses, Im Herrngarten 1, einen Wahlschein zu beantragen.

Nähere Informationen hierzu sowie für sämtliche Fragen zur Wahl steht Gemeindewahlleiter Günter Fischer, Telefon 06104 607-1131 oder per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de zur Verfügung.