Zum 1. Januar 2015 wird auch in Heusenstamm die gesetzlich vorgeschriebene Biotonne eingeführt. Da mit der Einführung der Biotonne zwangsläufig niedrigere Mengen Restmüll erwartet werden, musste die Stadtverwaltung einen neuen Modus für die bestehende Restmüllregelung finden. Grundsätzlich muss sich die künftige Größe der Biotonne an der Größe der Restmülltonnen orientieren. Außerdem sollte keine weitere separate Gebühr ausgewiesen werden, und so wurde auch die Gebührenstruktur geprüft.
Ab dem kommenden Jahr werden zwölf Liter Restmüll pro Person und Woche kalkuliert (statistischer Durchschnittswert) und in der Abfallsatzung entsprechend angeglichen. Dieser Wert, der im Jahr 2014 noch bei 15 Litern pro Person und Woche liegt, ist die verbindliche Menge für die Ermittlung der Restmüllbehältergröße, das heißt, jeder Haushalt muss mindestens die entsprechende Restmüllbehältergröße vorhalten – unabhängig davon, ob bei ihm diese Menge tatsächlich anfällt oder nicht. Aufgrund dieser festgelegten Größe können die Abfallgebühren auf die Heusenstammer Haushalte in gleichem Maße verteilt werden.
Im Rahmen der Neustrukturierung wurde nun überprüft, inwieweit der derzeitige Tonnenbestand (Restmüll) den Erfordernissen der Abfallsatzung entspricht. Hierbei wurde festgestellt, dass in über 1000 Haushalten zu kleine beziehungsweise zu große Restmüllbehälter vorgehalten werden. Aufgrund dieser Feststellung werden alle Haushalte angeschrieben, die ihr Behältervolumen erhöhen müssen oder verringern können.
Jun 10 2014
Austausch von Restmüllbehältern
Zum 1. Januar 2015 wird auch in Heusenstamm die gesetzlich vorgeschriebene Biotonne eingeführt. Da mit der Einführung der Biotonne zwangsläufig niedrigere Mengen Restmüll erwartet werden, musste die Stadtverwaltung einen neuen Modus für die bestehende Restmüllregelung finden. Grundsätzlich muss sich die künftige Größe der Biotonne an der Größe der Restmülltonnen orientieren. Außerdem sollte keine weitere separate Gebühr ausgewiesen werden, und so wurde auch die Gebührenstruktur geprüft.
Ab dem kommenden Jahr werden zwölf Liter Restmüll pro Person und Woche kalkuliert (statistischer Durchschnittswert) und in der Abfallsatzung entsprechend angeglichen. Dieser Wert, der im Jahr 2014 noch bei 15 Litern pro Person und Woche liegt, ist die verbindliche Menge für die Ermittlung der Restmüllbehältergröße, das heißt, jeder Haushalt muss mindestens die entsprechende Restmüllbehältergröße vorhalten – unabhängig davon, ob bei ihm diese Menge tatsächlich anfällt oder nicht. Aufgrund dieser festgelegten Größe können die Abfallgebühren auf die Heusenstammer Haushalte in gleichem Maße verteilt werden.
Im Rahmen der Neustrukturierung wurde nun überprüft, inwieweit der derzeitige Tonnenbestand (Restmüll) den Erfordernissen der Abfallsatzung entspricht. Hierbei wurde festgestellt, dass in über 1000 Haushalten zu kleine beziehungsweise zu große Restmüllbehälter vorgehalten werden. Aufgrund dieser Feststellung werden alle Haushalte angeschrieben, die ihr Behältervolumen erhöhen müssen oder verringern können.
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