Am Sonntag, 6. März, sind rund 14.900 wahlberechtigte Heusenstammerinnen und Heusenstammer zu den Kommunalwahlen – Wahl der Stadtverordnetenversammlung und Wahl des Kreistages Offenbach -aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Beide Wahlen werden zeitgleich am selben Tag zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt.
Nun sucht das Wahlamt der Stadt Heusenstamm für die genannten Wahlen noch Wahlhelfer für die einzelnen Wahlbezirke und Briefwahlbezirke. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. Wahlhelfer werden kann jede und jeder, der wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetztes sowie Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren/seinen Wohnsitz in Heusenstamm hat (Stichtag: 6. Dezember 2015).
Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, setzt sich bitte direkt mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-1130 (Karl-Heinz Kühnle) oder per Mail an wahlen@heusenstamm.de zeitnah in Verbindung.
Feb 3 2016
Wahlhelfer für Kommunalwahl gesucht
Am Sonntag, 6. März, sind rund 14.900 wahlberechtigte Heusenstammerinnen und Heusenstammer zu den Kommunalwahlen – Wahl der Stadtverordnetenversammlung und Wahl des Kreistages Offenbach -aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Beide Wahlen werden zeitgleich am selben Tag zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt.
Nun sucht das Wahlamt der Stadt Heusenstamm für die genannten Wahlen noch Wahlhelfer für die einzelnen Wahlbezirke und Briefwahlbezirke. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. Wahlhelfer werden kann jede und jeder, der wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetztes sowie Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren/seinen Wohnsitz in Heusenstamm hat (Stichtag: 6. Dezember 2015).
Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, setzt sich bitte direkt mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-1130 (Karl-Heinz Kühnle) oder per Mail an wahlen@heusenstamm.de zeitnah in Verbindung.
By Webmaster • Aktuell •