Hundekot im Stadtgebiet: Vermehrt Hinterlassenschaften auf Grundschulgelände – Tüten nicht vergessen und richtig entsorgen
„Derzeit entdecken wir fast täglich die Hinterlassenschaften von Hunden auf dem Schulgelände: auf der Laufbahn, an den Fahrradständern und in den Grünanlagen. Offensichtlich nutzen Gassigehende den Weg über das Schulareal als Abkürzung. Wenn die Kinder mit ihren Schuhen in die unschönen Haufen treten und dann zum Unterricht kommen, ist der Gestank im Klassenzimmer nicht auszuhalten“, zeigt sich Sonja Roggenhofer, Rektorin an der Matthias-Claudius-Schule in Rembrücken, entsetzt. „Wir wenden uns an die Hundehalterinnen und Hundehalter und appellieren ausdrücklich, das Schulgelände und die umliegenden Grünflächen nicht mit Hunden zu betreten.“
Kothaufen in öffentlichen Grünflächen, auf Gehwegen und scheinbar auch auf Schulhöfen sind leider keine Ausnahmefälle. Die Verschmutzungen im öffentlichen Raum sind kaum zu stoppen beziehungsweise zu beheben. „In der Regel gibt es ja für die Verursacher, also die Hunde, keine Zeugen, und Hundehalterinnen und -halter werden in den seltensten Fällen direkt von Passanten angesprochen“, sagt Sven Homma, Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung im Rathaus. „Wenn Hunde ihre Geschäfte in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindertagesstätten verrichten und ihre Besitzerinnen und Besitzer die Hinterlassenschaften nicht entfernen, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern kann gesundheitliche Folgen für Kinder haben.“
Generell sind Hundehalter verpflichtet, den Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundetoiletten und Abfalleimern zu entsorgen. Hierbei handelt es sich also keineswegs um eine freiwillige Aufgabe, und entgegen anderslautender Gerüchte entbindet hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. In diesem Zusammenhang sind die Hundehalter*innen und Führer*innen der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet. Sollte einmal eine Hundetoilette mit Kotbeuteln randvoll gefüllt sein, dann sollen die Beutel selbstverständlich nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen, sondern es können generell jeder öffentliche Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden. Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Papier- oder Plastiktüten vorzeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in den städtischen Abfallbehältnissen entsorgt wird. Hundehaltende und Führende sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabeihaben, damit der Nachweis geführt werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Flächendeckend stehen im Stadtgebiet 37 Hundestationen (Hundetoiletten) zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Das Erfordernis zusätzlicher Standorte wird fortlaufend geprüft.
Zudem besagt die Gefahrenabwehrverordnung, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsanlagen fernzuhalten sind. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde tabu.
Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Beobachtungen machen, können sich gerne direkt an das städtische Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06104 607-1135 oder per Mail an ordnungsamt@heusenstamm.de wenden.
Quelle: Pressemeldung der Stadt Heusenstamm
Okt 25 2020
Hundekot auf Grundschulgelände
Hundekot im Stadtgebiet: Vermehrt Hinterlassenschaften auf Grundschulgelände – Tüten nicht vergessen und richtig entsorgen
„Derzeit entdecken wir fast täglich die Hinterlassenschaften von Hunden auf dem Schulgelände: auf der Laufbahn, an den Fahrradständern und in den Grünanlagen. Offensichtlich nutzen Gassigehende den Weg über das Schulareal als Abkürzung. Wenn die Kinder mit ihren Schuhen in die unschönen Haufen treten und dann zum Unterricht kommen, ist der Gestank im Klassenzimmer nicht auszuhalten“, zeigt sich Sonja Roggenhofer, Rektorin an der Matthias-Claudius-Schule in Rembrücken, entsetzt. „Wir wenden uns an die Hundehalterinnen und Hundehalter und appellieren ausdrücklich, das Schulgelände und die umliegenden Grünflächen nicht mit Hunden zu betreten.“
Kothaufen in öffentlichen Grünflächen, auf Gehwegen und scheinbar auch auf Schulhöfen sind leider keine Ausnahmefälle. Die Verschmutzungen im öffentlichen Raum sind kaum zu stoppen beziehungsweise zu beheben. „In der Regel gibt es ja für die Verursacher, also die Hunde, keine Zeugen, und Hundehalterinnen und -halter werden in den seltensten Fällen direkt von Passanten angesprochen“, sagt Sven Homma, Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung im Rathaus. „Wenn Hunde ihre Geschäfte in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindertagesstätten verrichten und ihre Besitzerinnen und Besitzer die Hinterlassenschaften nicht entfernen, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern kann gesundheitliche Folgen für Kinder haben.“
Generell sind Hundehalter verpflichtet, den Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundetoiletten und Abfalleimern zu entsorgen. Hierbei handelt es sich also keineswegs um eine freiwillige Aufgabe, und entgegen anderslautender Gerüchte entbindet hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. In diesem Zusammenhang sind die Hundehalter*innen und Führer*innen der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet. Sollte einmal eine Hundetoilette mit Kotbeuteln randvoll gefüllt sein, dann sollen die Beutel selbstverständlich nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen, sondern es können generell jeder öffentliche Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden. Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Papier- oder Plastiktüten vorzeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in den städtischen Abfallbehältnissen entsorgt wird. Hundehaltende und Führende sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabeihaben, damit der Nachweis geführt werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Flächendeckend stehen im Stadtgebiet 37 Hundestationen (Hundetoiletten) zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Das Erfordernis zusätzlicher Standorte wird fortlaufend geprüft.
Zudem besagt die Gefahrenabwehrverordnung, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsanlagen fernzuhalten sind. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde tabu.
Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Beobachtungen machen, können sich gerne direkt an das städtische Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06104 607-1135 oder per Mail an ordnungsamt@heusenstamm.de wenden.
Quelle: Pressemeldung der Stadt Heusenstamm
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