Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 (Info der Stadtverwaltung)

Am Sonntag, 4. Juli, sind rund 14.500 wahlberechtigte Heusenstammer*innen zur Wahl des Bürgermeisters berechtigt. Trotz der aktuell sinkenden Infektionszahlen und möglichen Lockerungen empfiehlt Wahlleiter Uwe Michael Hajdu den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich auch für diese Wahl die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Wahlbenachrichtigungen kommen

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Heusenstamm werden ab Montag, 31. Mai, die Wahlbenachrichtigungen zur Bürgermeisterwahl per Post zugestellt; sie sollten bis spätestens Sonntag, 13. Juni, im Briefkasten der wahlberechtigten Person liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung setzen. Der Wahlbenachrichtigung sind die wahlberechtigte Person mit Wählernummer sowie der zugeordnete Wahlbezirk und das Wahllokal zu entnehmen. Damit die Wahlbenachrichtigung(en) zugestellt werden können, ist es wichtig, dass der heimische Briefkasten mit dem Namen der Person beziehungsweise aller Personen, die in einem Haushalt gemeldet und wahlberechtigt sind, versehen ist. Ein Firmenschild oder der Verweis auf ein Postfach ist dabei kein Ersatz für den/die Personennamen.

Briefwahl beantragen und durchführen

Wer das Infektionsrisiko ausschließen möchte oder am Wahltag nicht wählen gehen kann, sollte die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Hierfür wird der sogenannte Wahlschein benötigt, der mit dem Ausdruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab sofort über die Funktion „Wahlschein Online“ im städtischen Internetportal auf heusenstamm.de oder direkt über https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6438005 beantragt werden kann. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de oder persönlich im Rathaus, Im Herrngarten 1, bis Freitag, 2. Juli, 13 Uhr, vorgenommen werden. Das Wahlamt ist hierfür ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten

  • Montag: 8 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag:8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12:30 Uhr (am Freitag, 2. Juli, von 8 bis 13 Uhr)

geöffnet. Dabei müssen auch hier die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und medizinische Masken (FFP2, KN95-, N95- oder OP-Masken) getragen werden.

Bei allen genannten Varianten wird zur Beantragung der Briefwahl die Wahlbezirksnummer und Wähler*innennummer benötigt. Diese Daten sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Anträge per Telefon sowie Dokumente ohne gültige Unterschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Anschließend wird der Wahlschein mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag sowie dem Wahlbriefumschlag (freigemacht durch die Stadtverwaltung zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen) sowie einem Merkblatt zur Briefwahl (Erläuterungen in Wort und Bild, wie die Stimme per Briefwahl abgegeben wird) nach Hause geschickt. Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) auch wieder rechtzeitig im Rathaus eingehen; hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen. Letzter Termin zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus (nicht in den Wahllokalen!) ist der Wahlsonntag, 4. Juli, 18 Uhr. Briefwahlunterlagen die danach im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.

Sonderfälle: Besondere Öffnungszeiten des Wahlamts zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen am Wahlwochenende

Anträge zur Briefwahl werden im Allgemeinen bis Freitagmittag vor dem Wahlsonntag, hier bis Freitag, 2. Juli, 13 Uhr, im Wahlamt der Stadt Heusenstamm angenommen.

In besonderen Fällen können auch nach dem angegebenen Zeitpunkt Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Diese sind konkret:

  • Bei einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht (Nachweis ist zu erbringen),
  • Für Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.
  • Personen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber einen Wahlschein erhalten können (Näheres erläutert die Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl).

Wer einen Briefwahlantrag für andere stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Vertrauensperson bedienen.

Ausschließlich für die oben genannten Ereignisse sind folgende Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des Wahlamtes vorgesehen:

  • Samstag, 3. Juli: 9 bis 12 Uhr, Wahlamt, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1506
  • Sonntag, 4. Juli: 8 bis 15 Uhr, Wahlamt, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1506

Abholen von Briefwahlunterlagen durch Dritte

Wer beispielsweise am Wahlwochenende erkrankt oder sonst selbst nicht in der Lage ist Briefwahlunterlagen abzuholen, kann die Abholung auch durch eine Person seines Vertrauens beauftragen (die Bevollmächtigung ist allerdings auf vier Personen begrenzt). Diese Person benötigt dann eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Stadt Heusenstamm erklären, dass sie für höchstens vier Personen tätig wird. So soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden. Auf der Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) muss sich sowohl die Unterschrift des/der Antragstellers*in, als auch die Unterschrift des/der Bevollmächtigten befinden, der/die damit die Bevollmächtigung von maximal vier Personen schriftlich versichert.

Wählen im Wahllokal am Wahlsonntag

Wer am Wahlsonntag, 4. Juli, im Wahllokal wählen möchte, bringt bitte die persönliche Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) mit. Das richtige Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat oder sie an diesem Tag vergisst, kann trotzdem unter Vorlage des gültigen Personalausweises beziehungsweise Passes seine/ihre Stimme abgeben. Die Wahl selbst findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Personen, die nach 18 Uhr im Wahllokal eintreffen, dürfen nicht mehr wählen.

In allen Wahllokalen ist das Tragen einer geeigneten Maske verpflichtend. Wer keine Maske trägt handelt ordnungswidrig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Hinweis: Bei allen Wahllokalen in Schulen gilt bereits beim Betreten des Schulgeländes die Maskenpflicht. Wegen der besonderen Pandemiebedingungen ist in allen Wahllokalen je nach Anzahl der Wahlberechtigten mit einem höheren Zeitaufwand zu rechnen. In allen Wahllokalen sind Vorkehrungen getroffen worden, um sowohl Wähler*innen bei der Durchführung der Wahlhandlung als auch Wahlhelfer*innen größtmöglich zu schützen. Gerne können eigene Stifte zur Stimmabgabe mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen werden (persönliche Stifte dürfen nicht in den Wahlkabinen liegenbleiben). Alternativ stehen ausreichend Schreibgeräte für die einmalige Verwendung zur Verfügung. Außerdem werden die Wahlkabinen regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Selbstverständlich gilt auch hier die Regel, ausreichend Abstand zu anderen Personen im Wahllokal zu halten.

Bei Fragen zur Bürgermeisterwahl steht das Wahlamt gerne zur Verfügung: Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, Telefon 06104 607-1506 (Julia Sturm), wahlen@heusenstamm.de.