Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht [Pressemeldung Stadt Heusenstamm]

WahllokalAm Sonntag, 8. Oktober 2023, sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Heusenstamm zur Wahl des 21. Hessischen Landtags aufgerufen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, sucht das städtische Wahlamt Heusenstammerinnen und Heusenstammer, die sich in den einzelnen Wahl- und Briefwahlbezirken als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren. Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede und jeder werden, die/der wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und am Wahltag seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Hessen lebt.

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört die Vorbereitung und Überwachung der Wahlhandlung am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr (in den Briefwahlbezirken von 15 bis 18 Uhr) sowie im Anschluss daran die Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk. Durch eine qualifizierte Schulung werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Für dieses Ehrenamt wird als Dankeschön ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Wer als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig werden möchte, kann sich direkt online über das städtische Internetportal auf heusenstamm.de anmelden (Bürger & Stadt > Rathaus & Service > Digitales Rathaus > Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer). Alternativ können sich Interessierte mit dem Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-0 oder per Mail an wahlen@heusenstamm.de in Verbindung setzen. Eine entsprechende Bereitschaftserklärung steht auch als Download im Internetportal der Stadt auf der Seite Wahlen zur Verfügung.