Klage gegen Rodgau-Ringstraße geplant

Aus der Offenbach-Post vom 29. Mai 2008:

Klage gegen Rodgau-Ringstraße geplant
Stadt Obertshausen lässt rechtliche Aussichten prüfen / Verkehrschaos auf Schleichwegen im Ort befürchtet

Rodgau (eh) Ein rechtliches Hindernis droht dem Weiterbau der Rodgau-Ringstraße nach Norden. Die Stadt Obertshausen will eine Normenkontrollklage erheben. Dies bestätigte Erster Stadtrat Hubert Gerhards gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Der Magistrat habe den Grundsatzbeschluss gefasst, gegen den Bebauungsplan der Nachbarstadt Rodgau vorzugehen. Noch sei die Klage nicht eingereicht: “Wir lassen es im Moment rechtlich prüfen, ob wir das mit Aussicht auf Erfolg tun können.”

Gerhards begründet diesen Schritt damit, “dass wir befürchten, dass unsere Umgehungsstraße beziehungsweise die Landesstraße 3117 für den Verkehr unattraktiv wird, so dass der Verkehr wieder vermehrt durch die alte Ortslage von Obertshausen fließt”.

Dem Obertshäuser Magistrat sei bewusst, “dass die Verkehrsströme, die hier in der Region sind, irgendwo abfließen müssen”, gesteht der Erste Stadtrat ein: “Uns geht es nur darum, dass unsere Umgehungsstraße, für die 30 Jahre gekämpft wurde, nicht konterkariert wird.” Schon jetzt beobachte man immer wieder eine starke Verkehrsbelastung auf den Schleichwegen durch den Ort nach Unfällen auf der Autobahn: “Wenn irgendwo ein Ventil verstopft ist, hat das natürlich Auswirkungen auf das gesamte Umfeld.”

Bereits in den Jahren 2001 und 2003 hatte die Stadt Obertshausen im Bebauungsplanverfahren ihre Bedenken und Anregungen vorgebracht. Diese bezogen sich allerdings allein auf die Art der Anbindung. Die Stadtverordnetenversammlung Rodgau beschloss daraufhin, den geplanten Kreisverkehr durch eine Einmündung mit Ampel zu ersetzen.

Nun bestehen Bedenken, “dass die Grünphasen auf der L3117 relativ gering sein werden”, wie Hubert Gerhards formuliert.

Die Auswirkungen der Rodgau-Ringstraße sind seit etwa einem Jahr ein Diskussionsthema im Rathaus von Obertshausen, wie der Erste Stadtrat berichtet. Nach Gesprächen mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt will der Magistrat nun den Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel anrufen. Viel Zeit zur Einreichung der Klage bleibt nicht mehr: Die Frist läuft Ende Juni aus.