Aus der Offenbach-Post vom 27. Juni 2009:
Stadt muss Artenschutz stärker berücksichtigen / Reiterhof fordert Brücke für Pferde
Weiskirchen (eh) Die Stadt Rodgau kann die Rodgau-Ringstraße vorerst nicht verlängern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat den Bebauungsplan am Donnerstag für unwirksam erklärt.
Die fünf Berufsrichter stellten den Arten- und Naturschutz in den Mittelpunkt:
- Die artenschutzrechtliche Befreiung wegen Grauammer, Steinkauz, Rebhuhn und anderen Vogelarten sei befristet.
- Die Ausgleichspflanzungen basierten auf Pachtverträgen mit nur zehn Jahren Laufzeit: Die Nachhaltigkeit sei nicht gewährleistet.
- Die Stadt habe zwar drei mögliche Straßenverläufe auf ihre Auswirkungen auf die Natur untersuchen lassen, sich dann aber für eine andere Trasse entschieden.
„Das bedeutet nicht, dass damit das Projekt Rodgau-Ringstraße gestorben ist“, sagt Rechtsanwalt Thomas Eichhorn (Heusenstamm), der die Stadt Rodgau in dem Normenkontrollverfahren vertrat. Wenn die Stadt nun ihre Hausaufgaben mache, könne sie die Verfahrensfehler nachträglich „heilen“. Das sei im günstigsten Fall in drei bis vier Monaten machbar, wenn man zusammenarbeite, anstatt sich gegenseitig zu blockieren.
Die Belange des Landwirts Richard Löw, der die Normenkontrollklage erhoben hatte, kamen in der mündlichen Hinweisen des Gerichts nicht zur Sprache. Kläger-Anwalt Harald-Richard Pons (Mörfelden) hofft auf die schriftliche Urteilsbegründung, die in einigen Wochen erwartet wird. Der Reiterhof „Aigeshof“ würde beim Bau der Rodgau-Ringstraße von einem Drittel seiner Weidegründe abgeschnitten. Zum Überqueren der viel befahrenen Straße hält die Stadt eine Bedarfsampel für ausreichend. Richard Löw hingegen möchte eine Unterführung oder eine Brücke: Die Gefahr sei zu groß, dass Pferde durch hupende Autos in Panik gerieten.
In dem Beschluss über die Ampel sieht Rechtsanwalt Pons einen Abwägungsfehler. Der Magistrat habe den Stadtverordneten nicht gesagt, um wie viel teurer eine Brücke sei. Erst vor Gericht habe die Stadt diese Zahlen genannt (Brücke 500000 Euro, Ampel 200000 Euro). Eine fundierte Entscheidung des Stadtparlaments sei so nicht möglich gewesen.
Das verlorene Gerichtsverfahren dürfte die Stadt rund 10000 Euro kosten. Auch die Planung für den Weiterbau der Rodgau-Ringstraße, die seit 1998 eine halbe Million Euro verschlungen hat, wird nun teurer. „Wenn die Stadt dem Herrn Löw eine Entschädigung gezahlt hätte, wäre sie billiger gefahren“, sagt Anwalt Pons, „aber dieser Weg ist jetzt nicht mehr möglich.“
STIMMEN
Clemens Jäger, CDU-Fraktionsvorsitzender: „Das ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Anlieger, insbesondere in Weiskirchen an der Hauptstraße. Das ist ärgerlich für die ganze Stadt. Es bestätigt, dass es im hauptamtlichen Magistrat Stillstand gibt.“
Jürgen Kaiser, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Jetzt muss die Verwaltung nachbessern, und zwar so stichhaltig, dass der Bebauungsplan nicht wieder vom Gericht kassiert wird.“
Winno Sahm, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen: „Wenn man eine Straße bauen will, dann muss man diese Trasse auch zum Gegenstand der Untersuchung machen. Das war von Anfang an ein fragwürdiges Verfahren. Wer sich eine solche Blöße gibt, muss sich nicht wundern, wenn sie juristisch offen gelegt wird.“
Heino Reckließ, FDP-Fraktionsvorsitzender: „Das ist kein Beinbruch, wir haben eh kein Geld, um die Rodgau-Ringstraße zu bauen.“
Paul Scherer, Bürgermeister a.D. (CDU): „Die Belastung der Bürger in Weiskirchen, Hainhausen und Rembrücken ist so groß, dass diese Erweiterung dringend gebaut werden muss. Wenn dazu noch Fakten benötigt werden, dann muss die Stadt sie schnellstens schaffen.“
Jun 27 2009
Gericht stoppt Straßenbau
Aus der Offenbach-Post vom 27. Juni 2009:
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