Verhandlungsauftrag nicht erfüllt

Die Offenbach-Post berichtet in ihrere Ausgabe vom 17. Juli 2009:

Verhandlungsauftrag nicht erfüllt

Rodgau – (eh) Nach dem verlorenen Rechtsstreit um den Weiterbau der Rodgau-Ringstraße steht Bürgermeister Alois Schwab in der Kritik. Sein SPD-Herausforderer Jürgen Hoffmann wirft ihm vor, einen klaren Verhandlungsauftrag des Magistrats missachtet zu haben.

Der Amtsinhaber sieht das anders. In einer Pressemitteilung „Die Wirklichkeit über die Rodgau-Ringstraße“ schreibt Schwab, er werde seit etwa drei Jahren an vernünftigen Problemlösungen gehindert: „Es ist einfach eine Tatsache, dass ich Verhandlungslösungen mit dem betroffenen Landwirt gar nicht treffen durfte.“

Die Beschlusslage des Magistrats sieht anders aus. In einem Magistratsprotokoll vom 21. Januar 2008, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Der Bürgermeister wird beauftragt, bis spätestens Ende Februar 2008 mit Herrn Löw mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung, gegen den Bebauungsplan kein Rechtsmittel einzulegen, zu verhandeln.“ Die Abstimmung war eindeutig: sieben Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Sollte er verhandeln oder durfte er nicht? Auf Anfrage unserer Zeitung bezeichnet Bürgermeister Schwab den Magistratsbeschluss als „Scheinauftrag“. Der Magistrat habe ihm keine Befugnisse erteilt, „eine Entschädigungssumme anzubieten oder ein dem Fortgang der Verhandlungen dienliches Gutachten in Auftrag zu geben“. Im Februar 2008 habe er dem betroffenen Landwirt und dessen Anwalt die Position des Magistrats erläutert. Eine Entschädigung habe er nicht angeboten, da ihm die Hände gebunden gewesen seien. Wenig später reichte Landwirt Richard Löw aus Weiskirchen eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel ein.

Eine einvernehmliche Lösung hätte diese Klage verhindern können, kritisiert der ehrenamtliche SPD-Stadtrat Jürgen Hoffmann. Doch trotz mehrfacher Aufforderung durch den Magistrat habe der Bürgermeister nicht mit Löw verhandelt. Die SPD-Stadtverordnetenfraktion stößt ins gleiche Horn: Sie ist verärgert darüber, „dass der Bürgermeister lieber einen Rechtsstreit führt als vorab mit etwas Verhandlungsgeschick eine vernünftige Lösung für die Stadt Rodgau zu erreichen“.

Der Rechtsanwalt des Klägers, Harald-Richard Pons, widersprach gestern der Darstellung, sein Mandant habe von der Stadt rund 440 000 Euro Entschädigung gefordert: „Wir haben lediglich das gemacht, was die Stadt versäumt hat, nämlich von einem öffentlich bestellten Sachverständigen den Schaden berechnen zu lassen.“ Das Ergebnis, so Pons, habe er der Stadt im Wege einer Einwendung mitgeteilt: „Wir haben keine Forderung gestellt.“ Einige Gespräche mit seinem Mandanten im Rathaus seien über das Niveau einer Kaffeerunde nicht hinausgekommen: „Es kam nie ein konkreter Vorschlag von der Stadt. Die haben nach meinem Gefühl nur auf Zeit gespielt und gehofft, Herr Löw versäumt die Frist.“

Seit Dienstag liegt das Urteil aus Kassel vom 25. Juni schriftlich vor. Der Bebauungsplan ist demnach unwirksam, weil er den Artenschutz nur unzureichend berücksichtigt. „Wir werden zügig die Forderungen des Gerichts abarbeiten“, kündigt Bürgermeister Schwab an.

Die Belange des Reiterhofs schlagen sich im Urteil nicht nieder, wie Anwalt Pons berichtet. Falls der Landwirt sich auch zu einer Klage gegen den geänderten Bebauungsplan entschließe, „ist das Rennen wieder offen“.