Tüten mitnehmen beim Gassi-Gehen

Jeder hat sie schon einmal gesehen oder auf andere Weise zu „spüren“ bekommen: die natürlichen Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, in Grünflächen oder anderen Verkehrs- und Erholungsflächen. In der Regel sind diese umgangssprachlich genannten „Tretminen“ keine Augenweide, und sie können zudem besonders für spielende und neugierige Kinder zu einer echten Gesundheitsgefahr werden. Wiederkehrend kommt es dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung entsprechend beschweren und ihrem Ärger Luft machen.

Laut der ab dem 1. Juli gültigen Abfallsatzung sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, den jeweiligen Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundetoiletten und Abfallbehältern zu entsorgen. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine freiwillige Aufgabe – und entgegen anders lautender Gerüchte entbindet hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. „Trotz wiederholter Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und einem bisherigen Verzicht der Androhung von Bußgeldern haben wir eher mehr als weniger Hundekot auf den Straßen, Gehwegen und Grünflächen“, bedauert Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu. „Insofern hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen, die Entsorgung des Hundekots in Papier- und Plastiktüten in die Abfallsatzung der Stadt Heusenstamm aufzunehmen und bei Nichtbeachtung zu ahnden“.

Nach der Satzungsänderung sind Hundehalter und Führer der Tiere sowohl zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (Papier- oder Plastiktüten, etc.) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet, als auch zur Entsorgung des Hundekots in den mitgebrachten verschlossenen Papier- oder Plastiktüten in den von der Stadt aufgestellten Abfallbehältern (Hundestationen/Papierkörbe). Eine Ordnungswidrigkeit liegt jeweils dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Hilfsmittel (Papier- oder Plastiktüten) vorgezeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in den städtischen Abfallbehältern entsorgt wird. Hundehalter/-führer sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabei haben, damit der Nachweis geführt werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden; die tatsächliche Höhe liegt im Ermessen der zuständigen Ordnungsbehörden.

Bei derzeit 814 angemeldeten „Heusenstammer Hunden“ stehen im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 37 Hundestationen (Hundetoiletten) zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung; in Rembrücken finden sie sich  am Bindingweg, am Feuerwehrhaus, in der Hubertusanlage (zwei Stück) sowie an der ehemaligen Kläranlage.