Wahlen am 27. September

Am Sonntag, 27. September, sind rund 12.500 Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Landrats des Kreises Offenbach und zur Wahl des Bürgermeisters aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Beide Wahlen werden zeitgleich am selben Tag zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt. Das Wählerverzeichnis für diese Wahlen wurde am 16. August erstellt. Trotz der gemeinsamen Durchführung handelt es sich um rechtlich selbstständige Wahlen. Das bedeutet, dass für jede Wahl separate Stimmzettel und gegebenenfalls Briefwahlunterlagen auszufüllen sind. Grundsätzlich gilt hierbei: Die Unterlagen der Landratswahl sind allesamt in gelber Farbe, die der Bürgermeisterwahl in Weiß gestaltet.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen gehen kann, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, erhält generell für beide Wahlen Unterlagen, wenn hierfür eine Wahlberechtigung besteht. Briefwahlunterlagen können in schriftlicher oder elektronischer Form (Telegramm, Telefax, E-Mail), mit dem Antragsformular für die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder online über die Internetseite der Stadt Heusenstamm im Bereich „Bürger & Stadt > Verwaltung & Politik > Wahlen“ (dieser Service ist bereits freigeschaltet) beantragt werden. Anträge per Telefon dagegen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Daneben können Anträge ohne gültige Unterschrift ebenfalls nicht bearbeitet werden (Ausnahme: Antrag per E-Mail beziehungsweise über die Online-Funktion).

Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 25. September, 13 Uhr, im Wahlamt/Bürgerbüro des Rathauses, Im Herrngarten 1, beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag 8-12.30 Uhr, Dienstag 8-12.30/14-17 Uhr, Donnerstag 8-12.30/14-17 Uhr, Freitag 8-12.30 Uhr, Samstag 26. September von 9-12 Uhr) die Möglichkeit die Briefwahl im Rathaus durchzuführen. Nicht zugegegangene Wahlscheine können bis Samstag, 26. September, ersetzt werden.

Wer erkrankt oder sonst selbst nicht in der Lage ist Briefwahlunterlagen abzuholen, kann die Abholung auch durch eine Person seines Vertrauens beauftragen (die Bevollmächtigung ist allerdings auf vier Personen begrenzt). Diese Person benötigt dann eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Gemeinde erklären, dass sie für höchstens vier Personen tätig wird (damit soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden). Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss sich sowohl die Unterschrift des Antragstellers, als auch die Unterschrift des Bevollmächtigten befinden, der damit die Bevollmächtigung von maximal vier Personen eidesstattlich versichert.

Die Ausstellung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen als die wahlberechtigte Person selbst ist am Vortrag (Samstag, 26. September) und am Tag der Wahl (Sonntag, 27. September) nur zulässig wenn,

  • eine plötzliche Erkrankung vorliegt (dieses muss durch ein Attest nachgewiesen werden) und
  • eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten über die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen vorgelegt wird und
  • die Wahlunterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post zugesandt oder amtlich überbracht werden können.

Für diesen Fall sind folgende Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des Wahlamtes vorgesehen:

  • Samstag, 26. September: 9-12 Uhr, Bürgerbüro, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1504 und 607-1505
  • Sonntag, 27. September: 8-15 Uhr, Bürgerbüro, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1504 und 607-1505

Unbedingt beachtet werden muss, dass die Briefwahlunterlagen auch rechtzeitig im Rathaus eingehen. Letzter Termin hierfür ist der Wahlsonntag, 27. September, 18 Uhr. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Rücksendung durch die Deutsche Post nicht zu spät erfolgt. Briefwahlunterlagen, die am Sonntag, 27. September, nach 18 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr!

Für Fragen rund um die Landrats- und Bürgermeisterwahl steht das Wahlamt gerne zur Verfügung: Wahlamt der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-1001 (Uwe Michael Hajdu) und 06104 607-1131 (Günter Fischer), Fax 06104 607-1280, wahlen@heusenstamm.de, www.heusenstamm.de.