Änderungen bei den Gebühren für Abfall und Schmutzwasser ab 2017

 Aus verschiedenen Gründen und Notwendigkeiten heraus sind bestehende Satzungen erneuert und entsprechende Gebühren und Beiträge für das Jahr 2017 neu kalkuliert und aktuell vom Magistrat beschlossen worden (jede Gebührenänderung erfordert eine Änderung der jeweils geltenden Satzung).

stockfoto_muellHier eine Übersicht über die wichtigsten Veränderungen (gültig ab 1. Januar 2017): 

Abfallsatzung – Abfallgebühren 

Hier macht die Kalkulation der Abfallgebühren eine erneute Änderung der Abfallsatzung erforderlich. Das gegenüber dem Vorjahr gestiegene Biomüll-Aufkommen hat zu Minderausgaben geführt, und die durch die Einführung der Fremdentsorgung zu erwartenden Minderausgaben am Wertstoffhof werden sich positiv auf die Höhe der Abfallgebühren auswirken. Insofern kann Gebührensenkung vorgenommen werden. So werden die Jahresgebühren für beispielsweise einen 60 Liter-Restmüllbehälter von 109,56 Euro auf 103,84 Euro, der 80 Liter-Restmüllbehälter von 146,08 Euro auf 138,48 Euro und der 120 Liter-Restmüllbehälter von 219,16 Euro auf 207,72 sinken. Die Gebühr für den Kauf von Müllsäcken verringert sich von 4,20 Euro auf 4,00 Euro. Des Weiteren wird mit der Satzungsänderung dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai Rechnung getragen, die Sperrmüllabfuhr unter bestimmten Bedingungen kostenfrei anzubieten. Folglich ist die Abholung von Sperrmüll ab 2017 pro Haushalt ein Mal im Jahr bis zu einer Menge von drei Kubikmetern gebührenfrei. Darüberhinausgehende Mengen oder zusätzliche Abholungen sind kostenpflichtig. 

„Wir freuen uns, dass wir trotz der Einführung der kostenlosen Sperrmüllabfuhr die Gebühren deutlich senken können“, sagt Bürgermeister Halil Öztas. 

Wasserversorgungssatzung – Wassergebühren 

Die Neufassung der Wasserversorgungssatzung ist erforderlich, weil der Hessische Städte- und Gemeindebund ein neues Satzungsmuster unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erstellt und diese Muster empfohlen hat und die Gebühren neu kalkuliert wurden. 

Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (Kubikmeter) des zur Verfügung gestellten Wassers. Die Gebühr pro Kubikmeter wird sich von 1,11 Euro auf 1,28 Euro erhöhen (sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 Prozent). 

Entwässerungssatzung – Gebühren für das nach Frischwasserverbrauch errechnete Schmutzwasser 

Die Neufassung der Entwässerungssatzung ist erforderlich, weil der Hessischen Städte- und Gemeindebund ein neues Satzungsmuster unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erstellt und dieses Muster empfohlen hat und die Gebühren neu kalkuliert wurden. 

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr je Kubikmeter Frischwasser bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage kann von 3,18 Euro auf neu 2,53 Euro deutlich gesenkt werden. Die Gebühren für das Niederschlagswasser bleiben konstant.