Städtisches Obst darf geerntet werden! Stadt beteiligt sich an der Aktion „Gelbes Band“

In diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Heusenstamm an der bundesweiten Ernteaktion „Gelbes Band“. Damit will die Stadt verhindern, dass beispielsweise Äpfel, Kirschen, Pflaumen oder Mirabellen, die von ihren Eigentümer*innen nicht geerntet werden oder werden können, verfaulen und somit verschwendet werden.

In einem ersten Schritt hat die Stadt ihre Obstbäume auf städtischen Grundstücken mit dem gelben Band markiert. Das gelbe Band signalisiert, dass das Obst ohne Nachfrage und für den eigenen Bedarf gepflückt oder bereits vom Baum gefallene Früchte kostenfrei aufgesammelt werden dürfen. Welche*r private Besitzer*in das Obst vom eigenen Baum ebenfalls zum Ernten für Bürgerinnen und Bürger freigeben möchte, kann sich der Aktion anschließen und die in Frage kommenden Bäume mit einem gelben Band kennzeichnen. Ein gelber Stoffrest aus Baumwolle oder Leinen (Naturfasern) ist dafür völlig ausreichend – alternativ können die Bänder auch im Rathaus, Im Herrngarten 1, im Fachdienst Umwelt zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung abgeholt werden (Kontakt: lukas.welge@heusenstamm.de, Telefon 06104 607-1345).

Damit alle Freude an der Aktion haben, sollten folgende Verhaltensregeln beim Ernten beachtet werden:

  • Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen – nur diese wurden von den Besitzerinnen und Besitzern für die Ernte freigegeben.
  • Ernten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können.
  • Ernten Sie nur das, was ohne die Benutzung von Leitern oder ähnlichen Hilfsmitteln in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf.
  • Gehen Sie behutsam mit den Obstbäumen um.
  • Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren Sie das Eigentum anderer.
  • Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist und waschen Sie es vor dem Verzehr gründlich ab. Achten Sie auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung der Obstbaumbesitzer*innen. Die Stadt Heusenstamm übernimmt keine Haftung.