UPDATE vom 16. Juli 2024: tegut… teo öffnet erstmals wieder am 21. Juli!
Nachdem gestern die Veröffentlichung des geänderten Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen erfolgt ist, wird „unser“ teo am kommenden Sonntag, 21. Juli, erstmals wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Hierzu hat mich folgende Mail von tegut erreicht:
Guten Morgen Herr Manger,
die Gesetzesveröffentlichung ist gestern geschehen, so dass wir ab diesen Sonntag, 21.7. auch wieder sonntags öffnen dürfen. Das zur Ihrer Info.
Viele Grüße
UPDATE vom 10. Juli 2024: tegut… teo darf wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen!
Am heutigen Mittwoch hat der Hessische Landtag das Ladenöffnungsgesetz angepasst und damit den Weg frei gemacht für die „Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 120 qm für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ (Gesetzentwurf lesen).
Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass das Thema nochmals die Gerichte beschäftigen wird. Die „Allianz für den freien Sonntag“ (hier sind neben den Kirchen auch die Gewerkschaft verdi organisiert) hatte bereits zu Beginn der Debatte im Januar angekündigt, gegen eine Gesetzesänderung klagen zu wollen.
„Unser“ teo wird vorsussichtlich am 21. Juli erstmals wieder öffnen, da zunächst die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen abgewartet werden muss (wird in der kommenden Woche erwartet).
Auf dem Foto ist es noch deutlich zu sehen: „rund um die Uhr für dich da.“ Nun, das ist erst einmal Geschichte. Seit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) am 22. Dezember 2023, das die Sonntagsöffnung der tegut… teo-Märkte für rechtswidrig erklärt hat, steht man auch bei „unserem“ teo an Sonn- und Feiertagen vor verschlossener Tür (übrigens auch an Gründonnerstag ab 20 Uhr sowie an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr).
Die FDP hat vergangene Woche aus diesem Anlass daher zu einem „Stadt(teil)gespräch“ in den Bindinggarten eingeladen, um mit den Bürgern hierzu zu diskutieren. Nun, allzu viel „Diskussion“ gab es da nicht – wenn alle einer Meinung sind, ist das mit Diskussionen ja naturgemäß schwierig. Aber um sich gegenseitig mal auf den aktuellen Sachstand zu bringen und nach eventuellen Lösungen zu suchen – dafür war das Treffen natürlich schon geeignet.
Und auch wenn das Urteil des VGH zunächst einmal auf Unverständnis stößt oder auch als „weltfremd“ bezeichnet wird – auf Basis des aktuell geltenden Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) gab es eigentlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit. Das sieht Sonntagsöffnungen für „Verkaufsstellen“ nun einmal nicht vor. Und eine solche ist der tegut… teo vermutlich – auch wenn dort kein Personal eingesetzt wird. Natürlich gibt es davon Ausnahmen (z.B. Tankstellen, Blumen- und Hofläden oder auch Verkaufsstellen an Flug- oder Bahnhöfen) – aber keine davon greift für unseren „teo“ (die „teo“-Märkte an den Bahnhöfen in Darmstadt und Hanau können aber aufgrund der Ausnahmeregelungen beispielsweise geöffnet bleiben).
Jetzt kann man natürlich durchaus auch der Meinung sein, dass man es auch überleben kann, wenn man sonntags nicht einkaufen geht. Und das geht sicherlich, ist aber etwas zu kurz gedacht. Denn: das Konzept der „teo“-Märkte beruht u.a. auf einer 24/7-Öffnung. Die an den Sonntagen erzielten Umsätze sind wohl wesentlicher Bestandteil der Gesamtkalkulation und damit in den meisten Fällen notwendig, um die Märkte wirtschaftlich betreiben zu können. Oder anders ausgedrückt: ohne den Sonntag gibts langfristig wohl auch keinen Montag bis Samstag mehr.
Von daher ist es nur konsequent, wenn tegut mitteilt, dass man nun die Rentabilität aller teo-Märkte kritisch hinterfragen werde (Süddeutsche Zeitung vom 19.02.2024) und auch die aktuellen Expansionspläne b.a.w. auf Eis legt.
Wie geht es jetzt aber weiter?
Nun, das „Problem“ ist ja das HLöG aus dem Jahre 2006 – zu dieser Zeit gab es so etwas wie „teo“ nun einmal nicht (sonst hätte man solche Märkte ohne dort an Sonntagen eingesetzte Arbeitskräfte vielleicht auch als Ausnahmen aufgenommen). Zigaretten- und Eierautomaten dürfen sonntags ja auch „arbeiten“. Und nichts anderes – in begehbarem Stil – ist „teo“ ja nun eigentlich auch. Umso unverständlicher, dass „REWE to go“ an Tankstellen sonntags problemlos geöffnet haben darf (weil da wohl die Ausnahme „Tankstelle“ greift).
Von daher liegt die Lösung also in der Anpassung des HLöG – und eigentlich sollte das gar nicht so schwierig sein. Hat die neue Koalition aus CDU uns SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 106 ja schon folgendes vereinbart:
„Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“
Das klingt ja eigentlich ziemlich eindeutig. Und von daher hätte ein am 6. Februar 2024 in erster Lesung von der FDP in den Landtag eingebrachter Gesetzesentwurf eigentlich nur mehrheitlich angenommen werden müssen. Wurde er aber nicht – denn: von Seiten der Regierung hat man sich festgelegt auf „Es gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ (Heike Hofmann, Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales). Man will jetzt zunächst mit der Wirtschaft, den Kirchen und Gewerkschaften zu diesem Thema sprechen und dann einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen. Wann das sein und wie lange der Prozess dauern wird, bleibt offen (die Debatte im Landtag hierzu kann man sich übrigens hier auf YouTube anschauen).
Ich habe zu diesem Thema aber auch einmal Kontakt zu tegut aufgenommen und dabei auch speziell nach „unserem teo“ gefragt – hier die Antwort von Maximilian Eifler, Brand Communication Manager tegut… teo hierzu:
„Mit der Entwicklung des tegut… teo in Heusenstamm-Rembrücken sind wir im letzten Jahr sehr zufrieden gewesen und können von unserer Seite bestätigen, dass der „teo“ in Rembrücken sehr gut angenommen wurde. Selbstverständlich hat die aktuelle Öffnungszeiten-Regelung auch negative Auswirkungen auf die Umsätze in Rembrücken. Daher können wir alle Rembrückerinnen und Rembrücker nur ermutigen aktuell Ihren Einkauf im „teo“ auf die anderen Wochentage zu legen und damit „Ihren teo“ weiterhin zu unterstützen. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetz ganz genau und sind hierbei auch in vielen Gesprächen. Wir sind dabei zuversichtlich, dass die hessische Landesregierung in den nächsten Monaten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird, der dann auch auf eine breite Mehrheit stoßen wird.“
Das lässt zumindest ein bisschen hoffen, dass uns unser „teo“ auch in Zukunft erhalten bleibt – wobei das ganz sicher auch davon abhängen wird, wie lange es bis zu einer Gesetzesänderung dauern wird. Wenn sich das Ganze zunächst in Arbeitskreisen, Gesprächen und Diskussionen verliert (wie das in der Politik ja leider nicht ganz unüblich ist), sieht es sicher nicht mehr ganz so rosig aus.
Parallel hierzu gibt es allerdings auch noch zwei weitere Initiativen: die Stadt Heusenstamm hat sich einer Resolution mehrerer hessischer Städte und Gemeinden angeschlossen, die ebenfalls von der Schließung ihrer „teo“-Märkte betroffen sind und das BürgerForum Rembrücken hat sich an die SPD-Fraktion in Heusenstamm gewendet mit der Bitte, das Thema bei ihrer Landtagsfraktion in Wiesbaden entsprechend zu priorisieren.
Aber vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Lösung (die von Juristen mal zu prüfen wäre): Ist eine „Tankstelle“ denn nur eine Station, an der es Benzin und Diesel (sowie Reisebedarf) gibt (und in deren Rahmen ein „teo“ ja vermutlich betrieben werden dürfte wie es ein „REWE to go“ ja auch darf)? Oder könnte eine „Ladesäule“ für E-Fahrzeuge nicht auch eine „Tankstelle“ im Sinne des Gesetzes in analoger Anwendung sein? Schließlich erfüllt diese ja die gleiche Funktion wie eine (normale) Tankstelle. Da käme mir dann nämlich spontan eine Idee, wenn ich mir den Standort „unseres teo“ mal genauer betrachte … :-)
Jul 16 2024
UPDATE: tegut… teo darf wieder öffnen!
UPDATE vom 16. Juli 2024: tegut… teo öffnet erstmals wieder am 21. Juli!
Nachdem gestern die Veröffentlichung des geänderten Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen erfolgt ist, wird „unser“ teo am kommenden Sonntag, 21. Juli, erstmals wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Hierzu hat mich folgende Mail von tegut erreicht:
UPDATE vom 10. Juli 2024: tegut… teo darf wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen!
Am heutigen Mittwoch hat der Hessische Landtag das Ladenöffnungsgesetz angepasst und damit den Weg frei gemacht für die „Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 120 qm für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ (Gesetzentwurf lesen).
Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass das Thema nochmals die Gerichte beschäftigen wird. Die „Allianz für den freien Sonntag“ (hier sind neben den Kirchen auch die Gewerkschaft verdi organisiert) hatte bereits zu Beginn der Debatte im Januar angekündigt, gegen eine Gesetzesänderung klagen zu wollen.
„Unser“ teo wird vorsussichtlich am 21. Juli erstmals wieder öffnen, da zunächst die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen abgewartet werden muss (wird in der kommenden Woche erwartet).
Auf dem Foto ist es noch deutlich zu sehen: „rund um die Uhr für dich da.“ Nun, das ist erst einmal Geschichte. Seit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) am 22. Dezember 2023, das die Sonntagsöffnung der tegut… teo-Märkte für rechtswidrig erklärt hat, steht man auch bei „unserem“ teo an Sonn- und Feiertagen vor verschlossener Tür (übrigens auch an Gründonnerstag ab 20 Uhr sowie an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr).
Die FDP hat vergangene Woche aus diesem Anlass daher zu einem „Stadt(teil)gespräch“ in den Bindinggarten eingeladen, um mit den Bürgern hierzu zu diskutieren. Nun, allzu viel „Diskussion“ gab es da nicht – wenn alle einer Meinung sind, ist das mit Diskussionen ja naturgemäß schwierig. Aber um sich gegenseitig mal auf den aktuellen Sachstand zu bringen und nach eventuellen Lösungen zu suchen – dafür war das Treffen natürlich schon geeignet.
Und auch wenn das Urteil des VGH zunächst einmal auf Unverständnis stößt oder auch als „weltfremd“ bezeichnet wird – auf Basis des aktuell geltenden Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) gab es eigentlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit. Das sieht Sonntagsöffnungen für „Verkaufsstellen“ nun einmal nicht vor. Und eine solche ist der tegut… teo vermutlich – auch wenn dort kein Personal eingesetzt wird. Natürlich gibt es davon Ausnahmen (z.B. Tankstellen, Blumen- und Hofläden oder auch Verkaufsstellen an Flug- oder Bahnhöfen) – aber keine davon greift für unseren „teo“ (die „teo“-Märkte an den Bahnhöfen in Darmstadt und Hanau können aber aufgrund der Ausnahmeregelungen beispielsweise geöffnet bleiben).
Jetzt kann man natürlich durchaus auch der Meinung sein, dass man es auch überleben kann, wenn man sonntags nicht einkaufen geht. Und das geht sicherlich, ist aber etwas zu kurz gedacht. Denn: das Konzept der „teo“-Märkte beruht u.a. auf einer 24/7-Öffnung. Die an den Sonntagen erzielten Umsätze sind wohl wesentlicher Bestandteil der Gesamtkalkulation und damit in den meisten Fällen notwendig, um die Märkte wirtschaftlich betreiben zu können. Oder anders ausgedrückt: ohne den Sonntag gibts langfristig wohl auch keinen Montag bis Samstag mehr.
Von daher ist es nur konsequent, wenn tegut mitteilt, dass man nun die Rentabilität aller teo-Märkte kritisch hinterfragen werde (Süddeutsche Zeitung vom 19.02.2024) und auch die aktuellen Expansionspläne b.a.w. auf Eis legt.
Wie geht es jetzt aber weiter?
Nun, das „Problem“ ist ja das HLöG aus dem Jahre 2006 – zu dieser Zeit gab es so etwas wie „teo“ nun einmal nicht (sonst hätte man solche Märkte ohne dort an Sonntagen eingesetzte Arbeitskräfte vielleicht auch als Ausnahmen aufgenommen). Zigaretten- und Eierautomaten dürfen sonntags ja auch „arbeiten“. Und nichts anderes – in begehbarem Stil – ist „teo“ ja nun eigentlich auch. Umso unverständlicher, dass „REWE to go“ an Tankstellen sonntags problemlos geöffnet haben darf (weil da wohl die Ausnahme „Tankstelle“ greift).
Von daher liegt die Lösung also in der Anpassung des HLöG – und eigentlich sollte das gar nicht so schwierig sein. Hat die neue Koalition aus CDU uns SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 106 ja schon folgendes vereinbart:
Das klingt ja eigentlich ziemlich eindeutig. Und von daher hätte ein am 6. Februar 2024 in erster Lesung von der FDP in den Landtag eingebrachter Gesetzesentwurf eigentlich nur mehrheitlich angenommen werden müssen. Wurde er aber nicht – denn: von Seiten der Regierung hat man sich festgelegt auf „Es gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ (Heike Hofmann, Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales). Man will jetzt zunächst mit der Wirtschaft, den Kirchen und Gewerkschaften zu diesem Thema sprechen und dann einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen. Wann das sein und wie lange der Prozess dauern wird, bleibt offen (die Debatte im Landtag hierzu kann man sich übrigens hier auf YouTube anschauen).
Ich habe zu diesem Thema aber auch einmal Kontakt zu tegut aufgenommen und dabei auch speziell nach „unserem teo“ gefragt – hier die Antwort von Maximilian Eifler, Brand Communication Manager tegut… teo hierzu:
Das lässt zumindest ein bisschen hoffen, dass uns unser „teo“ auch in Zukunft erhalten bleibt – wobei das ganz sicher auch davon abhängen wird, wie lange es bis zu einer Gesetzesänderung dauern wird. Wenn sich das Ganze zunächst in Arbeitskreisen, Gesprächen und Diskussionen verliert (wie das in der Politik ja leider nicht ganz unüblich ist), sieht es sicher nicht mehr ganz so rosig aus.
Parallel hierzu gibt es allerdings auch noch zwei weitere Initiativen: die Stadt Heusenstamm hat sich einer Resolution mehrerer hessischer Städte und Gemeinden angeschlossen, die ebenfalls von der Schließung ihrer „teo“-Märkte betroffen sind und das BürgerForum Rembrücken hat sich an die SPD-Fraktion in Heusenstamm gewendet mit der Bitte, das Thema bei ihrer Landtagsfraktion in Wiesbaden entsprechend zu priorisieren.
Aber vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Lösung (die von Juristen mal zu prüfen wäre): Ist eine „Tankstelle“ denn nur eine Station, an der es Benzin und Diesel (sowie Reisebedarf) gibt (und in deren Rahmen ein „teo“ ja vermutlich betrieben werden dürfte wie es ein „REWE to go“ ja auch darf)? Oder könnte eine „Ladesäule“ für E-Fahrzeuge nicht auch eine „Tankstelle“ im Sinne des Gesetzes in analoger Anwendung sein? Schließlich erfüllt diese ja die gleiche Funktion wie eine (normale) Tankstelle. Da käme mir dann nämlich spontan eine Idee, wenn ich mir den Standort „unseres teo“ mal genauer betrachte … :-)
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