Die Stadt Heusenstamm teilt heute mit, dass ab Ende Dezember ein halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße gelten wird: Seit jeher ist die Friedhofstraße in Rembrücken die Hauptzufahrtsstraße für das in der Waldstraße liegende Gewerbegebiet. Mit zunehmendem Lieferverkehr sowie verstärktem Zuparken durch Pkws kommt die Kapazität der Friedhofstraße bezüglich des Verkehrsflusses an ihre Grenzen und gerät zum „Nadelöhr“.
Da sowohl der Anlieferungsverkehr zu den Betrieben im genannten Gewerbegebiet als auch der Einsatz der Rettungskräfte so reibungslos wie möglich sichergestellt werden muss, wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heusenstamm noch in diesem Jahr ein halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße einrichten. Das Halteverbot, das dann auf der Ostseite der Friedhofstraße gilt, beginnt an der Zufahrt aus der Heusenstammer Straße/Hainhäuser Straße kommend bis zur Höhe Waldstraße und untersagt das Parken werktags in der Zeit von 6 bis 17 Uhr.
Die Halteverbotsbeschilderung wird voraussichtlich in der 51. Kalenderwoche angebracht.
Persönliche Anmerkung des Webmasters:
Ich habe bei der Stadtverwaltung angeregt, die Zeiten noch einmal zu überdenken. Da das Verbot nachts ja nicht gelten soll, macht es vermutlich Sinn, den Zeitrahmen auf 8 bis 17 h anzupassen, so dass man nicht morgens vor sechs Uhr sein Fahrzeug umparken muss – wohin auch immer. Außerdem ist es vielleicht ja auch ausreichend, das Verbot auf die Wochentage von Montag bis Freitag zu beschränken.
Gleichzeitig sollte man vielleicht noch einmal prüfen, welche Straßenseite besser geeignet ist – auf der westlichen Seite (also die mit den geraden Hausnummern) würden aufgrund der beiden Einmündungen und des Garagenhofs weniger Parkplätze wegfallen.
Und – vielleicht sollte jeder mal schauen, ob es nicht auch noch Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück in Hofeinfahrten und vorhandenen Garagen/Carports gibt. Was nicht auf der Straße steht, stört auch nicht ;-)
Update vom 21. Dezember 2017:
Leider hat man bei der Stadtverwaltung meiner Argumentation nicht folgen können. Heute habe ich folgende Antwort hierauf erhalten:
„Nach reichlicher Prüfung hiesiger Straßenverkehrsbehörde und diversen Rücksprachen, auch unter Einbindung Ihrer Vorschläge, sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, das Halteverbot wie angedacht auf der kompletten Ostseite der Friedhofstraße beizubehalten bzw. anzuordnen, was am vergangenen Dienstag auch so geschehen ist. Die Straßenverkehrsbehörde wird die künftige Verkehrs- bzw. Parksituation vor Ort im Auge behalten und ggf. Änderungen vornehmen.“
Dez 15 2017
Halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße ab Ende Dezember
Die Stadt Heusenstamm teilt heute mit, dass ab Ende Dezember ein halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße gelten wird: Seit jeher ist die Friedhofstraße in Rembrücken die Hauptzufahrtsstraße für das in der Waldstraße liegende Gewerbegebiet. Mit zunehmendem Lieferverkehr sowie verstärktem Zuparken durch Pkws kommt die Kapazität der Friedhofstraße bezüglich des Verkehrsflusses an ihre Grenzen und gerät zum „Nadelöhr“.
Da sowohl der Anlieferungsverkehr zu den Betrieben im genannten Gewerbegebiet als auch der Einsatz der Rettungskräfte so reibungslos wie möglich sichergestellt werden muss, wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heusenstamm noch in diesem Jahr ein halbseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße einrichten. Das Halteverbot, das dann auf der Ostseite der Friedhofstraße gilt, beginnt an der Zufahrt aus der Heusenstammer Straße/Hainhäuser Straße kommend bis zur Höhe Waldstraße und untersagt das Parken werktags in der Zeit von 6 bis 17 Uhr.
Die Halteverbotsbeschilderung wird voraussichtlich in der 51. Kalenderwoche angebracht.
Persönliche Anmerkung des Webmasters:
Ich habe bei der Stadtverwaltung angeregt, die Zeiten noch einmal zu überdenken. Da das Verbot nachts ja nicht gelten soll, macht es vermutlich Sinn, den Zeitrahmen auf 8 bis 17 h anzupassen, so dass man nicht morgens vor sechs Uhr sein Fahrzeug umparken muss – wohin auch immer. Außerdem ist es vielleicht ja auch ausreichend, das Verbot auf die Wochentage von Montag bis Freitag zu beschränken.
Gleichzeitig sollte man vielleicht noch einmal prüfen, welche Straßenseite besser geeignet ist – auf der westlichen Seite (also die mit den geraden Hausnummern) würden aufgrund der beiden Einmündungen und des Garagenhofs weniger Parkplätze wegfallen.
Und – vielleicht sollte jeder mal schauen, ob es nicht auch noch Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück in Hofeinfahrten und vorhandenen Garagen/Carports gibt. Was nicht auf der Straße steht, stört auch nicht ;-)
Update vom 21. Dezember 2017:
Leider hat man bei der Stadtverwaltung meiner Argumentation nicht folgen können. Heute habe ich folgende Antwort hierauf erhalten:
„Nach reichlicher Prüfung hiesiger Straßenverkehrsbehörde und diversen Rücksprachen, auch unter Einbindung Ihrer Vorschläge, sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, das Halteverbot wie angedacht auf der kompletten Ostseite der Friedhofstraße beizubehalten bzw. anzuordnen, was am vergangenen Dienstag auch so geschehen ist. Die Straßenverkehrsbehörde wird die künftige Verkehrs- bzw. Parksituation vor Ort im Auge behalten und ggf. Änderungen vornehmen.“
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