Neue Hinweisschilder fürs Abstandhalten [Pressemeldung Stadt Heusenstamm]

Abstandsschild für RadfahrerSeit wenigen Tagen hängen neue grüne Abstands-Hinweisschilder im Stadtgebiet. Insgesamt zwölf Schilder wurden jeweils in beiden Fahrtrichtungen in den Straßen, in denen sich viele Radler*innen die Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr teilen, angebracht: Isenburger Straße, Frankfurter Straße zwischen Feuerwehr-Kreisel und Bahnschienen, Ortsdurchfahrt Rembrücken, Industriestraße, Leibnizstraße und Hohebergstraße. „Für den Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern ist es wichtig, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Überholabstand von 1,50 Metern innerorts mehr Aufmerksamkeit erhält. Die Schilder sind hier ein guter zusätzlicher optischer Hinweis für alle Verkehrsteilnehmenden,“ so Bürgermeister Steffen Ball.

Zu verdanken sind die Hinweisschilder dem ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten Roland Heidl und einem wohlverdienten Urlaub in Norddeutschland. „Ich hatte diese Schilder bei einem Besuch in Rostock gesehen und sie direkt als Idee ins rathausinterne Projetteam Radverkehr mitgebracht,“ erläutert Heidl. Dankeswerter Weise hat die Stadt Rostock bereitwillig die Motivvorlage zur Verfügung gestellt und zum Mitmachen eingeladen. So konnten die Schilder schnell angefertigt und montiert werden.

„Als Radverkehrsbeauftragter werde ich immer wieder auf die Verkehrssicherheit, aber auch auf rücksichtslose Überholmanöver angesprochen. Mir haben Radfahrende erzählt, dass sie sich nicht mal auf Radstreifen und -wegen sicher fühlen, sie teilweise von der Fahrbahn gedrängt werden und dass sie das Fahren im Mischverkehr an bestimmten Stellen im Stadtgebiet sogar als gefährlich einstufen. Wir hoffen, dass die neuen Schilder dazu beitragen, dass gegenseitig mehr Rücksicht genommen wird und sich das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden nachhaltig erhöht,“ sagt Heidl.

Hintergrundinformationen
Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrende beim Überholen von Radfahrenden einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet.
Im April 2020 wurden die entsprechenden Sicherheitsabstände in der letzten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Unter anderem müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Elektro-Kleinstfahrzeugen halten. Da Kraftfahrzeuge beim Überholen in der Regel auf die Gegenfahrbahn ausscheren müssen, ist hier selbstverständlich der Gegenverkehr abzuwarten und gegebenenfalls muss hinter den Radfahrenden langsam gefahren werden. Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände oder kann ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation nicht eingehalten werden, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch bei Radfahrerinnen und Radfahrern, die auf dem Radschutzstreifen fahren, muss der ausreichende Seitenabstand eingehalten werden. Wer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, muss mit einer Geldbuße rechnen.