Rembrücker Adventsmarkt: Stadt erlässt Allgemeinverfügung zum Cannabis-Konsumverbot [Pressemeldung Stadt Heusenstamm]

Cannabis-RaucherIn enger Abstimmung mit der Polizei hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) erlassen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis auf dem Rembrücker Adventsmarkt untersagt.

Das Verbot gilt am Samstag, 30. November, in der Zeit von 13.30 bis 22 Uhr und am Sonntag, 1. Dezember, in der Zeit von 11.30 bis 20 Uhr. Die Verbotszone umfasst das Festgelände rund um die Alte Schule sowie die angrenzenden Straßenabschnitte. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen (je nach Schwere des Verstoßes).

„Die Untersagung des Cannabis-Konsums auf dem Adventsmarkt dient insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, damit alle kleineren und größeren Besucherinnen und Besucher die festliche und familienfreundliche Atmosphäre des Rembrücker Adventsmarkts unbeschwert genießen können,“ betont Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.

Die Allgemeinverfügung im Volltext gibt es hier zum Download.

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